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Nachfolgend finden Sie Pressemitteilungen der ADFC Ortsgruppe Erkrath; startend mit dem Jahr 2021.

Pressemitteilungen

Neuer Vorstand ADFC Erkrath

Neuer Vorstand beim ADFC Erkrath!

21.04.2024 - Erkrath

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des ADFC Erkrath wurde über die Aktivitäten des vergangenen Jahres und geplante Aktionen berichtet sowie ein neuer Vorstand gewählt.

Fahrraddemo L239 am 29. September 2023

Vorbereitungen zu einer möglichen Klage für einen Radweg an der L 239

12.03.2024 - ADFC im neanderland

ADFC-Kreisverband Mettmann trifft Vorbereitungen zu einer möglichen Klage für einen Radweg an der L 239 zwischen Mettmann und Ratingen

ADFC Erkrath gräbt Radweg an Kreuzstraße und Hochdahler Straße aus

18.11.2023

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Erkrath setzte die Kampagne „Radwege ausgraben“ fort. Diesmal rückten die Ehrenamtler zur Kreuzstraße in Alt-Erkrath zwischen Eisenbahnbrücke und Einmündung Hochdahler Straße unweit der Bettelampel an.

ADFC-Demo 30.09.2022

Ausbau der L239 nur mit Radweg! September 2023

14.09.2023, neanderland

ADFC im neanderland ruft zur Fahrraddemonstration am 29.9.2023 auf.

ADFC Erkrath: Fahrradklima-Test 2022

01.05.2023

Erkrath stagniert weiterhin auf schlechtem Niveau

Dreck-weg-Tag 2023 - ADFC Erkrath gräbt Fuß-/Radweg Gödinghover Weg aus

04.03.2023

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Ortsgruppe Erkrath beteiligte sich am vergangenen Samstag, 25.02.2023, am städtischen Dreck-weg-Tag.

Entwicklung der Teilnehmerzahlen des ADFC-Fahrradklima-Tests

ADFC-Fahrradklima-Test mit Rekordteilnahme

Nr. 42/22, 9. Dezember 2022

Mehr als 241.000 Teilnehmende in diesem Jahr

Wie fahrradfreundlich ist Erkrath?

24.10.2022

Noch bis zum 30.11. abstimmen beim großen ADFC-Fahrradklima-Test 2022!

Banner L239

Offenlage Planung zur L 239 ohne Radweg: ADFC im neanderland erhebt Einwendungen

14.07.2022 - ADFC im neanderland

Vor wenigen Tagen hat der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Kreisverband Mettmann - kurz: ADFC im neanderland - schriftlich bei der Bezirksregierung seine Einwendungen gegen die Planung eingereicht.

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Ansprechpartner*innen

Norbert Lorenz

Norbert Lorenz

Vorstand

Öffentlichkeitsarbeit, Homepage und Soziale Medien

Email

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Newsletter: Aktuelle Informationen rund um's Fahrrad aus Erkrath, dem Kreisverband, sowie den anderen Ortsgruppen

    Seit 2021 gibt es einen Newsletter für Erkrath und den Kollegen vom ADFC im Neanderland.

    Unter  https://neanderland.adfc.de/ueber-uns können Sie sich zu dem E-Mail-Newsletter anmelden - dazu müssen Sie kein ADFC-Mitglied sein.

    ADFC-Mitglieder, die bereits ihre E-Mail-Adresse beim ADFC hinterlegt haben, erhalten den Newsletter automatisch zugesendet.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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