Der ADFC Erkrath liegt im Herzen des Neanderlandes und ist eine fahrradbegeisterte Ortsgruppe mit über 290 Mitgliedern. Um diese Begeisterung mit Gleichgesinnten zu teilen und Euch anzustecken, haben wir interessante Angebote für Euch:
Radtouren:
Ob kurz mal nach Feierbend mit Ausklang in unserem "ADFC-Biergarten", eine "Happy-Hour" mit anschließendem Radlertreff, verschiedene Halbtages- oder Tagestouren zu sehenswerten Zielen in der Umgebung oder sogar mal eine Tour über ein langes Wochenende - wir haben auf jeden Fall etwas Passendes für Euch in unserem Radtouren-Programm, das Ihr im Touren- und Termineportal einsehen könnt und auch auf unserer Webseite verlinkt ist.
Radlertreffs und weitere Veranstaltungen:
Jeden vierten Mittwoch im Monat treffen wir uns ab 19.00 Uhr in der Caritas-Begnungsstätte auf der Gerberstrasse 7 in Alt-Erkrath, wo wir bei gutem Wetter auch unseren ADFC-Biergarten aufbauen.
Außerdem gibt es Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen wie Vorträge zu Radreisen, Pannenhilfekurs oder ein Kurs zur eigenen Tourenplanung.
Gerne könnt Ihr Euch auch in unserer offenen Vorstandssitzung an jedem 3. Montag im Monat über unsere Arbeit und geplante Aktionen informieren oder die Geschicke unserer Ortsgruppe auch sehr gerne aktiv mitgestalten.
Fahrrad-Codierungen:
Wir codieren regelmäßig Fahrräder. Weitere Informationen findet Ihr unter Formular. * Wenn Sie keinen Eigentumsnachweis haben füllen Sie die Eigentumserklärung aus
Alle Termine veröffentlichen wir über unser Touren- und Termineportal
Verkehrspolitik:
Wir engagieren uns für eine fahrrad-freundliche Verkehrspolitik in Erkrath, für sichere Radwege und mehr geeignete Fahrrad-Abstellanlagen. Wir beteiligen uns aktiv im Arbeitskreis Radverkehr der Stadt Erkrath und an der Erstellung des Radverkehrskonzepts des Kreises Mettmann.
Überregionale Aktivitäten im gesamten Neanderland:
Ihr möchtet Euch auch über die vielfältigen Aktivitäten über Erkraths Grenzen hinaus informieren? Weitere Angebote aller 7 Ortsgruppen des gesamten Kreises Mettmann findet Ihr auf den Seiten unseres Kreisverband ADFC im neanderland
Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
Der ehrenamtliche Vorstand der Ortsgruppe Erkrath organisiert die Arbeit des ADFC vor Ort. Die einzelnen Mitglieder des erweiterten Vorstandes mit ihren Schwerpunktthemen und Kontaktdaten stellen wir Euch gerne vor:
Vorsitzende
Karl-Heinz Lambertz
Telefon: +49 170 63 74 526
Norbert Lorenz
Telefon: +49 174 385 34 74
Am Kleff 44
40699 Erkrath
E-Mail: Vorstand ADFC Erkrath
Seit 2021 gibt es einen Newsletter für Erkrath und den Kollegen vom ADFC im Neanderland.
Unter https://neanderland.adfc.de/ueber-uns können Sie sich zu dem E-Mail-Newsletter anmelden - dazu müssen Sie kein ADFC-Mitglied sein.
ADFC-Mitglieder, die bereits ihre E-Mail-Adresse beim ADFC hinterlegt haben, erhalten den Newsletter automatisch zugesendet.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
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Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
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Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
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Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.