Vorbereitungen zu einer möglichen Klage für einen Radweg an der L 239
ADFC-Kreisverband Mettmann trifft Vorbereitungen zu einer möglichen Klage für einen Radweg an der L 239 zwischen Mettmann und Ratingen
Auf seiner Mitgliederversammlung hat der ADFC im neanderland den weitreichenden Beschluss gefasst, im Planfeststellungsverfahren für die L 239 gegebenenfalls auch juristische Mittel einzusetzen.
Auf der Mitgliederversammlung des ADFC-Kreisverbandes am 08.03.2024 im Bürgerhaus Hilden wurden die zahlreichen Aktivitäten und Angebote des Kreisverbands und seiner sieben Ortsgruppen im Kreis Mettmann vorgestellt. Die Mitgliederzahl des Kreisverbands ist in 2023 erneut gestiegen: um 6,3 % auf über 2.300 Personen. Dieser seit Jahren anhaltende Trend bestätigt das zunehmende Interesse an den fahrradspezifischen Angeboten gerade auch im Kreis Mettmann und an den verkehrspolitischen Aktivitäten des ADFC vor Ort.
Ein Schwerpunkt der Diskussionen auf der Mitgliederversammlung betraf das laufende Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Landesstraße L 239 zwischen Mettmann und Ratingen. Die Planungen sehen bisher keinen Radweg vor. Der ADFC fordert seit Jahren mit Nachdruck den Bau eines Radwegs auf der ca. 3 km langen Ausbaustrecke und hatte nach der Offenlegung der Pläne im Juli 2022 seine Einwände bei der Bezirksregierung erhoben. Zuletzt im September 2023 hatte der ADFC eine mit über 120 Teilnehmern (trotz strömenden Regens) erfolgreiche Fahrraddemonstration auf der Landesstraße durchgeführt.
Der Erörterungstermin der Bezirksregierung fand am 14.02.2024 in Ratingen statt, wo der ADFC seine Argumente für einen Radweg vortragen konnte. Der Planfeststellungsbeschluss wird zum Herbst 2024 erwartet.
Die Mitgliederversammlung des ADFC-Kreisverbands unterstreicht nach ausführlichen Diskussionen die Forderung nach einem Radweg durch den mit großer Mehrheit getroffenen Beschluss, im Falle eines Planbescheids ohne Radweg erhebliche Finanzmittel für ein mögliches Klageverfahren
Klageverfahren bereitzustellen. Der Kreisverband und der Landesverband NRW des ADFC haben bereits die Prüfung der Rechtsgrundlagen für ein solches Klageverfahren in Angriff genommen.
„Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist wegweisend, weil damit das höchste Organ des ADFC-Kreisverbandes seine deutliche Bereitschaft signalisiert, eine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Verkehrsinfrastruktur notfalls auch mit juristischen Mitteln erstreiten zu wollen. Ein Ausbau der L 239 ohne gleichzeitige Berücksichtigung eines Radwegs wäre aus Gründen der Verkehrssicherheit und aufgrund der topografischen Verhältnisse ein völlig aus der Zeit gefallendes Zeichen gegen den Wandel zu einem nachhaltigeren Verkehr“, so die Vertreter des ADFC-Kreisverbands.
Kontakt
Tim Fuhrmann (Vorstand des ADFC im neanderland)
0178 85 444 90, tim.fuhrmann [at] adfc-ratingen.de
Peter Martin (Sprecher der AG Verkehrspolitik des ADFC im neanderland)
0151-15780837, peter.martin [at] adfc-erkrath.de