Ausbau der L 239 nur mit Radweg!

Bereits im Jahr 2018 hatte der ADFC im neanderland gefordert, dass ein Ausbau der L 239 zwischen Ratingen und Mettmann zwingend mit gleichzeitiger Ausführung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges einhergehen muss.

Bereits während der früheren Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2018 hatte der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) im neanderland darauf hingewiesen, dass ein Ausbau der L 239 zwischen Ratingen und Mettmann aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend mit gleichzeitiger Ausführung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges einhergehen muss.

Mit Befremden nimmt der ADFC im neanderland zur Kenntnis, dass es immer noch Befürworter gibt, die vorrangig den autogerechten Ausbau der Straße fordern und erst nachgelagert den Radweg und damit bereit sind, die Sicherheit der Radfahrenden noch stärker zu gefährden.

Schon die heutigen Zustände sind mit der Verkehrssicherungspflicht einer Straßenverkehrsbehörde nur schwerlich vereinbar. Durch die massive Gefährdung von Radfahrenden wird die freie Wahl des Verkehrsmittels de facto außer Kraft gesetzt. Ein Ausbau der Straße ohne Radweg führt unweigerlich zu höheren Geschwindigkeiten, mehr Überholvorgängen mit weniger Seitenabstand sowie zusätzlichen LKW-Verkehr. Die Gefährdung von Radfahrenden nimmt damit noch weiter zu.

„Es ist schon widersprüchlich“, so Peter Martin, Sprecher der AG Verkehrspolitik des ADFC im neanderland, „seit Anfang des Jahres haben wir ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz im Land NRW, das die Gleichberechtigung und Sicherheit von Radfahrenden als Grundsatz betont und hier an der L 239 fallen wir zurück in eine Autovorrangpolitik auf Kosten der Radfahrenden. Und das auf einer Radvorrangroute des Kreises Mettmann mit überregionaler Bedeutung (vgl. Radverkehrskonzept des Kreises Mettmann und Integriertes Regionales Mobilitätskonzept). Wir benötigen auf dieser wichtigen Pendlerroute dringend den Lückenschluss der bestehenden Radwege aus Richtung Mettmann und Ratingen sowie einen benutzbaren Gehweg."

Der ADFC im neanderland fordert die umgehende Einleitung eines rechtskonformen Planfeststellungsverfahrens, in dem eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange stattfindet. Also auch der verschiedenen Verkehrsmittel Fuß, Rad und Kfz. Aufgrund der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses kann es auch nur ein Verfahren geben. Für die vielfach erhobene Forderung nach zwei getrennten Planfeststellungsverfahren für Straße und Radweg gibt es nach Ansicht des ADFC keine Rechtsgrundlage. Auch alternative Routen für den Radverkehr wurden bereits seitens ADFC und Kreisverwaltung geprüft und aus verschiedenen Gründen (Steigung, Umweg, Sozialkontrolle) verworfen.

Der ADFC im neanderland hofft auf weitere Einsicht bei allen beteiligten Akteuren und darauf, dass das anstehende Planfeststellungsverfahren nicht weiter mit wenig hilfreichen Forderungen verzögert wird.


https://erkrath.adfc.de/pressemitteilung/ausbau-der-l239-nur-mit-radweg

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