Ausbau der L 239 nur mit Radweg!

Bereits im Jahr 2018 hatte der ADFC im neanderland gefordert, dass ein Ausbau der L 239 zwischen Ratingen und Mettmann zwingend mit gleichzeitiger Ausführung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges einhergehen muss.

Bereits während der früheren Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2018 hatte der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) im neanderland darauf hingewiesen, dass ein Ausbau der L 239 zwischen Ratingen und Mettmann aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend mit gleichzeitiger Ausführung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges einhergehen muss.

Mit Befremden nimmt der ADFC im neanderland zur Kenntnis, dass es immer noch Befürworter gibt, die vorrangig den autogerechten Ausbau der Straße fordern und erst nachgelagert den Radweg und damit bereit sind, die Sicherheit der Radfahrenden noch stärker zu gefährden.

Schon die heutigen Zustände sind mit der Verkehrssicherungspflicht einer Straßenverkehrsbehörde nur schwerlich vereinbar. Durch die massive Gefährdung von Radfahrenden wird die freie Wahl des Verkehrsmittels de facto außer Kraft gesetzt. Ein Ausbau der Straße ohne Radweg führt unweigerlich zu höheren Geschwindigkeiten, mehr Überholvorgängen mit weniger Seitenabstand sowie zusätzlichen LKW-Verkehr. Die Gefährdung von Radfahrenden nimmt damit noch weiter zu.

„Es ist schon widersprüchlich“, so Peter Martin, Sprecher der AG Verkehrspolitik des ADFC im neanderland, „seit Anfang des Jahres haben wir ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz im Land NRW, das die Gleichberechtigung und Sicherheit von Radfahrenden als Grundsatz betont und hier an der L 239 fallen wir zurück in eine Autovorrangpolitik auf Kosten der Radfahrenden. Und das auf einer Radvorrangroute des Kreises Mettmann mit überregionaler Bedeutung (vgl. Radverkehrskonzept des Kreises Mettmann und Integriertes Regionales Mobilitätskonzept). Wir benötigen auf dieser wichtigen Pendlerroute dringend den Lückenschluss der bestehenden Radwege aus Richtung Mettmann und Ratingen sowie einen benutzbaren Gehweg."

Der ADFC im neanderland fordert die umgehende Einleitung eines rechtskonformen Planfeststellungsverfahrens, in dem eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange stattfindet. Also auch der verschiedenen Verkehrsmittel Fuß, Rad und Kfz. Aufgrund der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses kann es auch nur ein Verfahren geben. Für die vielfach erhobene Forderung nach zwei getrennten Planfeststellungsverfahren für Straße und Radweg gibt es nach Ansicht des ADFC keine Rechtsgrundlage. Auch alternative Routen für den Radverkehr wurden bereits seitens ADFC und Kreisverwaltung geprüft und aus verschiedenen Gründen (Steigung, Umweg, Sozialkontrolle) verworfen.

Der ADFC im neanderland hofft auf weitere Einsicht bei allen beteiligten Akteuren und darauf, dass das anstehende Planfeststellungsverfahren nicht weiter mit wenig hilfreichen Forderungen verzögert wird.


https://erkrath.adfc.de/pressemitteilung/ausbau-der-l239-nur-mit-radweg

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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