Oval am Neuenhausplatz in Betrieb genommen

Anfang Juli wurde das Oval am Neuenhausplatz nach dreimonatiger Bauzeit für den Verkehr freigegeben. Der ADFC Erkrath begutachtete zehn Tage später die Situation und kommt zu folgendem Ergebnis:

Schon rein optisch und städtebaulich ist das Oval ein Fortschritt im Vergleich zu der Ödnis der früheren autogerechten Kreuzung.

Die Wege der zu Fuß Gehenden sind an allen vier Einmündungen mit Zebrastreifen gesichert. Diese sind beleuchtet und mit Schildern und blau-weißen Signalfarben deutlich und unmissverständlich gekennzeichnet. In der Mitte befindet sich jeweils ein Fahrbahnteiler/Querungshilfe, so dass die Wege im offenen Querungsbereich der Straße jeweils kurz sind.

An den Zufahrten zum Oval sind jeweils Schutzstreifen für Rad Fahrende markiert. Diese sind äußerst schmal, aber mehr gibt die Situation leider nicht her. Zumindest haben sie Signalwirkung für den Autoverkehr, indem sie deutlich auf Rad Fahrende hinweisen.

Das Innere des Ovals ist nicht weiter reglementiert. Hier fahren alle Verkehrsmittel gleichberechtigt im Mischverkehr. Ein Überholen von Rad Fahrenden im Kreisel ist mit rücksichtsvoller Abstandshaltung nicht möglich und daher nicht erlaubt. Dadurch fährt man im Oval weitestgehend stressfrei. Auf dem neuen und ebenen Asphalt fährt man sehr komfortabel. Das Abbiegen in alle Richtungen ist problemlos möglich, was früher sehr viel schwieriger war, weil man erstmal eine Fahrspur kreuzen musste um auf die Abbiegespur zu gelangen. Ein Oval mit eigenständiger Führung des Radverkehrs wäre natürlich die präferierte Lösung, aber die lässt sich bei den Platzverhältnissen leider nicht realisieren.

Auto und Bus Fahrende profitieren vom Wegfall der Ampeln, weniger Wartezeiten und einem besseren Verkehrsfluss. Insgesamt regt die Straßenraumgestaltung nicht zum Rasen ein. Das Oval hat bremsende Wirkung. Während unseres Ortstermines wurde das Oval sehr gesittet durchfahren. Wir hoffen, dass dieses rücksichtsvolle Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden bestehen bleibt.

Insgesamt bewertet der ADFC die Situation als deutliche Verbesserung gegenüber früher. Die Lösung ist aufgrund der schmalen Schutzstreifen und des Mischverkehrs im Oval nicht optimal, aber vermutlich die in dieser Situation bestmögliche Lösung.


https://erkrath.adfc.de/neuigkeit/oval-am-neuenhausplatz-in-betrieb-genommen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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