Nichts rührt sich, deshalb rufen wir zur erneuten Demonstration auf

Neue Fahrrad-Demo auf der L 239 am Freitag, den 29.09.2023, 17 Uhr, ab dem Esprit-Kreisverkehr. Der ADFC fordert, dass der Ausbau der Landesstraße L 239 zwischen Mettmann und Ratingen nur mit einem gleichzeitig errichteten Radweg erfolgt.

ADFC-Demo © ADFC im neanderland

Ein Radweg für die Verbindungsstraße zwischen Mettmann und Ratingen ist trotz vielfacher Forderungen aus den betroffenen Kommunen und dem Kreis Mettmann auch im laufenden Planfeststellungsverfahren nicht berücksichtigt worden. Daher gab es vor einem Jahr eine erste große Fahrrad-Demonstration auf der L 239.

Die Notwendigkeit eines Radweg beim Ausbau der L 239 hat der ADFC im letzten Jahr auch in einer ausführlichen Einwendung zum Planfeststellungverfahren begründet.

Seitdem hat sich wenig getan. Politische Bekunden für den Bau eines Radwegs verweisen auf ein mögliches separates Planverfahren, das nach Erfahrungen an anderer Stellen jedoch eine Realisierung erst in den 2030er Jahren zur Folge hätte.

Deshalb ruft der ADFC im neanderland mit den Ortsgruppen Mettmann und Ratingen zu einer erneuten Fahrrad-Demonstration auf, um die aktuelle, völlig unzeitgemäße Planung für die L 239 ohne Radweg zu korrigieren! Für weitere Infos siehe die Pressemitteilung.

Treffpunkt ist am 29.09. um 17 Uhr am Kreisverkehr bei Esprit an der Mettmanner Straße. Von dort werden wir auf der L 239 bis kurz vor Metzkausen und zurück radeln.

Die Veranstaltung wurde bei der Polizei angemeldet. Diese wird für die Sicherheit auf der L 239 sorgen.

Zum Abschluss um ca. 18:30 Uhr gibt es kurze Ansprachen und Gespräche auf dem Parkplatz beim Bauerngarten Bennighoven.

Wir freuen uns, wenn du dabei bist! Wenn du dich im Vorfeld anmeldest, erleichtert uns das die Organisation.

Aus Städten des Kreises werden wieder "Zubringertouren" geplant, die ihr im Tourenportal findet.


https://erkrath.adfc.de/neuigkeit/nichts-ruehrt-sich-deshalb-eine-rufen-wir-zur-erneuten-demonstration-auf

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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