Frauenpower in Erkrath

Wir freuen uns sehr, dass gleich vier neue Tourenleiterinnen künftig unser Tourguide-Team verstärken.

Das Tourguide-Team des ADFC Erkrath hat sich in den letzten zwei Jahren runderneuert. Viele unserer langjährigen und hoch geschätzten Tourguides gingen in den wohlverdienten „Ruhestand“, andere zogen sich aufgrund der Corona-Pandemie zurück.

Gleichzeitig erfreuten sich unsere Touren aber zunehmender Beliebtheit und wir wurden mit noch nie dagewesenen Teilnehmerzahlen überrascht. Dazu beigetragen hat sicherlich, dass die Touren zwar weiterhin in Unterfeldhaus starten, aber nun in Alt-Erkrath vor der Caritas-Begegnungsstätte in der Geberstraße enden. Dort bauen wir vor dem Gebäude mit Tischen und Bänken einen „ADFC-Biergarten“ auf. Dazu gibt es Würstchen vom Grill und Getränke aus dem Kühlschrank.

In dieser gemütlichen Runde kommt man schnell ins Gespräch. So fiel es auch nicht schwer, aus dem Kreis der regelmäßig Mitradelnden gleich vier neue Tourenleiterinnen zu gewinnen.

Da die Tourguide-Seminare während der Pandemie nicht stattfinden konnten, haben wir die lange Winterpause genutzt, um erste theoretische und praktische Einweisungen zu vermitteln – per Videokonferenz oder in Zweiergruppen. Zusätzlich erhielten alle einen Komoot-Premium-Zugang mit unseren Tipps und Hilfestellungen zur eigenen Tourenplanung. Und für das offizielle Tourguide-Seminar im Herbst sind die Vier natürlich auch schon vorgemerkt.

Wir freuen uns sehr, dass sie nun unser Team verstärken – ein echter Gewinn!

Gerne dürfen sich auch weitere Interessierte bei uns melden – sprecht einfach einen der Tourguides bei einer Tour an, schaut nach der Freitagstour oder bei unserem Radlertreff am 1. Mittwoch im Monat in unserem „ADFC-Biergarten“ auf der Gerberstr. 7 vorbei oder schreibt uns unter info [at] adfc-erkrath.de


https://erkrath.adfc.de/neuigkeit/frauenpower-im-adfc-erkrath

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Newsletter: Aktuelle Informationen rund um's Fahrrad aus Erkrath, dem Kreisverband, sowie den anderen Ortsgruppen

    Seit 2021 gibt es einen Newsletter für Erkrath und den Kollegen vom ADFC im Neanderland.

    Unter  https://neanderland.adfc.de/ueber-uns können Sie sich zu dem E-Mail-Newsletter anmelden - dazu müssen Sie kein ADFC-Mitglied sein.

    ADFC-Mitglieder, die bereits ihre E-Mail-Adresse beim ADFC hinterlegt haben, erhalten den Newsletter automatisch zugesendet.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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