Stagnierende Benotungen beim Fahrradklima-Tests 2022 im Kreis Mettmann

Die Städte im Kreis Mettmann schneiden auch beim 10. ADFC-Klimatest nur maximal mittelmäßig ab. In der Regel rangieren sie im unteren Mittelfeld. Im Vergleich zum Fahrradklima-Test 2020 sind die Noten weitgehend gleich (schlecht) geblieben.

Ergebnisse ADFC-Fahrradklimatest 2022
Ergebnisse ADFC-Fahrradklimatest 2022 © ADFC

Bei dem vom ADFC in Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium durchgeführten Fahrradklima-Test konnten die Teilnehmenden im Herbst 2022 angeben, wie zufrieden sie mit der Radverkehrssituation vor Ort sind. Insgesamt gab es deutschlandweit eine Rekordteilnahme von 245.000 Personen (zu über 80 % keine ADFC-Mitglieder).

Die Bewertungen der Teilnehmenden sind ernüchternd: Die Fahrradfreundlichkeit hat in Deutschland insgesamt weiter leicht abgenommen und wird nur mit der Schulnote "ausreichend" (Note 3,96) beurteilt. Der Weg zum "Fahrradland Deutschland", wie er 2022 vom Bundesverkehrsminister proagiert wurde, ist noch lang. Und für den Kreis Mettmann sieht es nicht besser aus.

Für die in die Bewertung gekommenen neun Städte im Kreis Mettmann (in Wülfrath ist die für die Auswertung erforderliche Mindestteilnehmerzahl leider nicht erreicht worden) ergeben sich aus den abgegebenen Bewertungen die folgenden Gesamtnoten (die Grafik ist in der blauen Servicebox zum Download verfügbar):

Auf einer interaktiven Ergebniskarte unter https://fahrradklima-test.adfc.de/ kann man für alle Orte eine zusammenfassende Ergebnisübersicht zum aktuellen Fahrradklima-Test sowie von früheren Durchgängen als PDF-Datei abrufen.

Im Vergleich zu der Befragung aus 2020 liegen die meisten Städte im Kresi Mettmann fast unverändert auf schlechtem Niveau. Immerhin lassen sich für Erkrath, Mettmann, und Ratingen minimale Verbesserungen in der Bewertung feststellen (um 0,1) und Heiligenhaus (3,5) hat sich auf mittelmäßigem Niveau etwas verbessern können. Langenfeld und Hilden haben sich dagegen etwas verschlechtert (um 0,1). Velbert und Haan liegen dafür sogar im Bundesvergleich in ihren Größenklassen jeweils auf grottenschlechten Platzierungen.

Monheim (3,4) schneidet kreisweit dank seiner Investitionen in die Fahrradinfrastruktur in den letzten Jahren noch am besten ab und hat einen respektablen Platz 27 von 447 Städten seiner Größenklasse erreicht. Wenn die vielen Baustellen im Stadtgebiet beendet sowie Radschnellweg und Fahrradstraßen fertig gestellt sind, darf sich Monheim auf gute Noten Hoffnung machen.

Aus Sicht des ADFC im neanderland spiegeln die überwiegend schlechten Ergebnisse die Realität in den Städten des Kreises wider, in denen sich für den Radverkehr in den letzten Jahren nur wenig getan hat. Während das Fahrradfahren immer beliebter wird, hinkt die Infrastruktur den Bedürfnissen der Radfahrenden weiterhin hinterher. Unter dem Strich stellt der ADFC im neanderland fest, dass in der Politik und insbesondere in vielen Verwaltungen der Wille zu einer echten Verkehrswende fehlt.

Informationen und Bewertungen einzelner ADFC-Ortsgruppen im Kreis Mettmann findet man auf deren Websites:

https://erkrath.adfc.de/artikel/stagnierende-benotungen-beim-fahrradklima-tests-2022-im-kreis-mettmann

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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