ADFC im neanderland fordert die Errichtung eines Fahrradweges an der L 239

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) im neanderland fordert den Bau eines Radweges an der L 239 zwischen Ratingen und Mettmann im Teilstück zwischen A 3 und A 44.

Aktuelle Planungen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW sehen hier lediglich einen Neubau/Verbreiterung der Fahrbahn für Pkw sowie einen unbefestigten Not-Gehweg vor. Genau dies wurde bereits bei der Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im November 2018 in Ratingen von den anwesenden Bürgern massiv kritisiert.

„Infrastrukturmaßnahmen, bei denen die Belange des Radverkehrs völlig ignoriert werden, sind längst nicht mehr zeitgemäß“, so Peter Martin, Sprecher der AG Verkehrspolitik des ADFC. „Verkehrswende geht anders.“

Auch die Sicherheit der Radfahrer würde sich bei Realisierung ohne Fahrradweg noch einmal deutlich verschlechtern. Schon heute verbieten Anwohnern ihren Kinder die Nutzung der Straße aus Angst vor unangemessenem Verhalten motorisierter Verkehrsteilnehmer. Eine Verbreiterung der Fahrbahn wird zu höheren Geschwindigkeiten führen und vermehrten Überholvorgängen bei Gegenverkehr mit ungenügendem Seitenabstand zu Radfahrern. Zusätzlich soll die Straße für den Lkw über 3,5 t freigegeben werden.

Der ADFC fordert die Einbeziehung des Radweges in das aktuelle Verfahren. Dazu ist auch das heute von niemanden mehr verfolgte Verfahren L 239n (Neubau der Straße an anderer Stelle) aus dem Bedarfsplan zu entfernen.

Beides ist auf Antrag der Grünen auch Gegenstand von Beratungen des Kreistages am Montag, den 24.06.2019.


https://erkrath.adfc.de/pressemitteilung/adfc-im-neanderland-fordert-die-errichtung-eines-fahrradweges-an-der-l239

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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