Neuer Vorstand beim ADFC Erkrath

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung am 15. April wurde über vergangene und geplante Aktivitäten des ADFC Erkrath berichtet. Außerdem wurde nach Entlastung des bisherigen Vorstandes ein neuer Vorstand gewählt.

Neuer Vorstand ADFC Erkrath
Karl-Heinz Lambertz - Norbert Lorenz © KNLorenz

Über sieben Jahre waren Peter Martin und Oliver von Hörsten als Vorstand der Ortsgruppe Erkrath erfolgreich aktiv, jetzt ziehen sich beide aus der Vorstandsarbeit zurück.

Peter Martin führte den ADFC Erkrath als Vorsitzender seit der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 12.10.2017. Er wird dem ADFC Erkrath als Aktiver erhalten bleiben und sich weiterhin schwerpunktmäßig verkehrspolitischen Aktivitäten widmen.

Oliver von Hörsten war neben seiner Aktivität als Tourguide und im Codier-Team seit 2017 Kassenwart des ADFC Erkrath. Auch er wird dem ADFC Erkrath als Aktiver erhalten bleiben und seine Tätigkeiten als Codierer und Tourguide weiterführen.

Beiden ganz herzlichen Dank für ihr Engagement und ihre Arbeit!

Zum neuen Vorstand wurden Karl-Heinz Lambertz und Norbert Lorenz gewählt, die diese Aufgabe als Doppelspitze übernehmen.

Karl-Heinz Lambertz ist vielen Aktiven schon seit einigen Jahren als TourGuide bekannt, Norbert Lorenz betreut seit letztem Jahr die Homepage.

Ergänzt wird das Team durch Katrin Lorenz als neue Kassenwartin.

Der neue Vorstand freut sich auf die Zusammenarbeit mit allen Aktiven und lädt zur nächsten offenen Vorstandssitzung am 22. Mai um 19 Uhr in der Gerberstraße ein. Die Sitzung findet aufgrund der Pfingstfeiertage ausnahmsweise an einem Mittwoch statt.

Weitere Informationen zur MV finden Sie in der PM vom 21.04.2024

Neuer Vorstand beim ADFC Erkrath! - ADFC Erkrath


https://erkrath.adfc.de/neuigkeit/neuer-vorstand-beim-adfc-erkrath-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Newsletter: Aktuelle Informationen rund um's Fahrrad aus Erkrath, dem Kreisverband, sowie den anderen Ortsgruppen

    Seit 2021 gibt es einen Newsletter für Erkrath und den Kollegen vom ADFC im Neanderland.

    Unter  https://neanderland.adfc.de/ueber-uns können Sie sich zu dem E-Mail-Newsletter anmelden - dazu müssen Sie kein ADFC-Mitglied sein.

    ADFC-Mitglieder, die bereits ihre E-Mail-Adresse beim ADFC hinterlegt haben, erhalten den Newsletter automatisch zugesendet.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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